VORWORT ZUR ZELTWIESENORDNUNG

Liebe Gäste, der Zweckverband Brombachsee als Eigentümer der ZELTWIESE ABSBERG und wir als Betreiber heißen Dich herzlich willkommen. Wir wünschen Dir einen angenehmen und erholsamen Aufenthalt! Damit dies für alle unsere Gäste möglich ist, bitten wir Dich, folgende Regelungen zur Kenntnis zu nehmen und entsprechend zu berücksichtigen.

1. GELTUNGSBEREICH

Die Zeltwiesenordnung gilt für alle Gäste der ZELTWIESE ABSBERG. Mit dem Betreten der ZELTWIESE ABSBERG erkennt der Gast die Zeltwiesenordnung an.

2. ANREISE UND ANMELDUNG

    • Anmeldung: Wenn Du an der ZELTWIESE ABSBERG angekommen bist, ist deine erster Station die Anmeldung am Kiosk. Der Check-In ist täglich von 13 bis 19 Uhr geöffnet. An Freitagen ist die Anreise bis 20 Uhr möglich. Zahlung eventuell offener Beträge oder bei Spontananreisen ist per Karte oder mit Bargeld möglich.
    • Ausweis: Für die Anmeldung benötigst Du einen gültigen Personalausweis, Reisepass oder Führerschein.
    • Minderjährige Gäste:
      • Gäste zwischen 16 Jahren, die nicht mit ihren Eltern oder betreuten Gruppen anreisen, haben die Möglichkeit auf der Sportler Zeltwiese zu übernachten.
      • Voraussetzung dafür ist die unterschriebene Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigen.
      • Mitzubringen ist zudem eine Kopie des Personalausweises des Erziehungsberechtigen.
      • Bei Verstößen gegen die Regeln der ZELTWIESE ABSBERG können die Eltern telefonisch verständigt und ein sofortiger Platzverweis ausgesprochen werden.
    • Kaution:
      • Gäste der Sportler Zeltwiese müssen bei der Anmeldung eine Kaution von 20 € pro Person in bar hinterlegen. Die Rückzahlung der Kaution erfolgt am Abreisetag.
      • Gruppen auf der Gruppen Zeltwiese müssen bei der Anmeldung eine Kaution von 100 € in bar hinterlegen. Die Rückzahlung der Kaution erfolgt am Abreisetag.
    • Hunde: Hunde sind auf der ZELTWIESE ABSBERG gern gesehen Gäste. Sie müssen nur durchgehend angeleint bleiben. An den Strandanlagen auf der Badehalbinsel sind Hunde leider verboten. Es gibt allerdings einen extra Hundestrand beim Restaurant „Zum Hafen“ in der Nähe der Anlegestelle.

3. PLATZBELEGUNG

    • Zuordnung: Nach der Anmeldung zeigt Dir unser Platzwart gerne deinen Stellplatz. Eine eigenmächtige Platzbelegung ist nicht gestattet. Stellplatzwechsel sind nur nach Absprache möglich.

4. ABREISE

    • Abreise: Am Abreisetag bitten wir unsere Gäste sich am Kiosk abzumelden. Der Check-Out am Kiosk ist täglich von 8 bis 11 Uhr geöffnet.
    • Check-Out: Du musst Deinen Stellplatz bitte bis 11 Uhr sauber und ordentlich verlassen, damit nachfolgende Gäste anreisen können. Gerne kannst Du jedoch nach dem Abbau und Check-Out noch länger auf dem Gelände verweilen. Solltest Du den Stellplatz erst nach 11 Uhr räumen, müssen wir Dir einen zusätzlichen Aufenthaltstag berechnen. Für Gäste, welche vorab die Option „Late Check-Out“ gebucht haben, gilt eine Abreisezeit bis 18 Uhr.
    • Ausweise: Du bist selbst dafür verantwortlich, hinterlegte Ausweisdokumente vor der Abreise abzuholen. Soll das Ausweisdokument im Nachhinein per Post verschickt werden, fällt eine Bearbeitungsgebühr in Höhen von 10 € an.

5. Das ABC der ZELTWIESE ABSBERG

    • A wie Akzeptanz: Die ZELTWIESE ABSBERG soll ein Ort sein, an dem Gäste unabhängig von Alter, sozialer Herkunft und Staatsangehörigkeit Entspannung finden. Damit alle Gäste einen erholsamen Urlaub erleben, bitten wir Dich, alles zu vermeiden was die Gemeinschaft, den Frieden, die Ruhe und Ordnung stören könnte. Die Grundvoraussetzung für deinen Besuch ist die Akzeptanz der Zeltwiesenordnung und der Respekt gegenüber anderen Gästen und Mitarbeitern.
    • A wie Alkohol: Gästen auf der Sportler Zeltwiese und Gruppen Zeltwiese ist das Mitbringen und Konsumieren eigener alkoholischer Getränke untersagt. In unserem Kiosk bieten wir jedoch ein breites Sortiment an Bier und Wein zu kostengünstigen Preisen an. Trinkspiele sind grundsätzlich untersagt, da andere Gäste dadurch gestört werden. Übermäßiger Alkoholkonsum ist nicht gestattet.
    • B wie Baumbestand: Beschädigungen von Bäumen, Wurzeln, Sträuchern und Pflanzen sind unzulässig. Für entstandene Schäden hat der Gast aufzukommen.
    • L wie Lautstärke: Bitte gib auf andere Gäste in Bezug auf die Lautstärke Rücksicht. Dies betrifft nicht nur die Nachtruhe, sondern auch laute Musik, Singen oder herum schreien.
    • M wie Müll: Als naturbewusstes Unternehmen trennen wir Müll und wollen Dich bitten, dies ebenfalls zu tun. Im Familienpavillon stehen Behälter für den gelben Sack (Plastik), Papier, Restmüll und Pfandflaschen zur Verfügung. Auf dem Müllplatz stehen zudem Behälter für Glas und Blech bereit. Die Entsorgung von Sperrmüll ist auf der ZELTWIESE ABSBERG nicht möglich.
    • N wie Nachtruhe: Um all unseren kleinen und großen Gästen ausreichend Schlaf zu ermöglichen, bitten wir um Einhaltung der Nachtruhe zwischen 22 und 9 Uhr. Es darf in dieser Zeit keine Musik gespielt werden und Gespräche sind auf minimale Lautstärke bzw. auf Flüsterlautstärke zu reduzieren. Nächtliches Singen oder Grölen ist strengstens untersagt.
    • O wie Offenes Feuer: Das Kochen und Grillen mit gasbetriebenen Geräten ist auf dem Gelände der ZELTWIESE ABSBERG grundsätzlich erlaubt. Grillen mit Holzkohle und offenes Feuer sind jedoch ausschließlich auf dem öffentlichen Grillplatz in der Nähe des Parkplatzes möglich. Dort stehen Dir sieben festinstallierte Grills zur Verfügung. Wir empfehlen Dir jedoch am besten einen eigenen Grill mitzubringen.
    • O wie Ordnung: Jeder Gast ist für die Ordnung im ihm zugewiesenen Bereich verantwortlich. Dazu hört eine gewisse Grundordnung und, dass alkoholische Getränke und leere Flaschen ausschließlich innerhalb der Zelte gelagert werden.
    • V wie Verbotene Gegenstände: Auf der ZELTWIESE ABSBERG verbotene Gegenstände sind: Bierbong, Trichter, Zapfanlagen, Stromaggregate, Lichtanlagen, Nebelmaschinen, Netzbetriebene Musikanlagen, Ghettoblaster, Waffen, jegliche Form von Drogen oder andere illegale Substanzen.
    • V wie Verstoß: Bei Verstoß der Zeltwiesenordnung wird die Kaution gekürzt bzw. gestrichen. In besonders schweren Fällen oder bei mehrmaligen Verstößen kann ein Platzverweis ausgesprochen werden