Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Vertragsverhältnisse im Rahmen der ZELTWIESE ABSBERG zwischen der Wakepark Brombachsee GmbH & Co. KG (nachfolgend „Betreiber“ genannt) und dem Vertragspartner (nachfolgend „Gast“ genannt), sofern keine gesonderten schriftliche Individualvereinbarungen getroffen wurden.
Stand: 23. Februar 2024
1. BUCHUNG
1.1. Über das Buchungsportal (zeltwiese-absberg.de einschließlich unseren Buchungsdienstleister resavio.com), per E-Mail (buchung@zeltwiese-absberg.de) oder mündlich können Gäste eine Übernachtung auf der ZELTWIESE ABSBERG buchen. Die Buchung ist für den Gast verbindlich und bindend. Durch die Buchung erklärt sich der Gast bereit, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu akzeptieren.
1.2. Nebenabreden, telefonische Auskünfte und sonstige Zusicherungen – gleich welcher Art – sind nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie vom Betreiber schriftlich bestätigt wurden. Sollte es aus besonderen Gründen erforderlich sein, behält sich der Betreiber das Recht vor, die Buchung gleichwertig zu verändern.
1.3. Erst mit der schriftlichen Buchungsbestätigung durch den Betreiber kommt die Buchung des Gastes zustande. Nach Erhalt der Buchungsbestätigung hat der Gast diese umgehend auf Richtigkeit zu überprüfen.
1.4. Der Gast muss den Rechnungsbetrag aus der Buchungsbestätigung unverzüglich nach Buchung bezahlen, sofern die vollständige Bezahlung nicht bereits direkt im Anschluss an den Buchungsvorgang erfolgte. Sollte bis 14 Tage nach Buchung kein Geldeingang zu Gunsten des Betreibers zu verzeichnen sein, kann der Betreiber die Buchung automatisch stornieren. In diesem Fall werden die in 3.1 festgelegten Stornierungsgebühren fällig.
1.5. Sobald die Rechnungssumme auf dem Konto des Betreibers eingegangen ist, erhält der Gast per E-Mail eine Zahlungsbestätigung. Sollte der Gast mehrere Tagen nach der Zahlung noch keine Zahlungsbestätigung erhalten haben, bitten wir um eine kurze E-Mail an buchung@zeltwiese-absberg.de, um die Buchung zu überprüfen.
2. GRUPPENBUCHUNGEN UND EVENTBUCHUNGEN
2.1.1 Als Gruppenbuchung gelten Buchungen für Gruppen (in der Regel ab 20 Personen), welche nicht über unser Online-Reservierungssystem selbstständig eingebucht werden können.
2.1.2 Bei einer Buchung für betreute Gruppen muss nicht die komplette Rechnungssumme angezahlt werden. Es genügt eine Reservierungsanzahlung in Höhe von 30 %, wofür eine separate Anzahlungsrechnung ausgestellt wird. Weitere 50 % der Gesamtsumme werden 28 Tage vor Anreise fällig. Der Restbetrag in Höhe von 20 % wird vor Ort nach Anreise abgerechnet und bar oder per Karte bezahlt. Dies ermöglicht eine gewisse Flexibilität bei Gruppenbuchungen bzgl. der Teilnehmerzahl, sodass diese am Tage der Buchung noch nicht exakt feststehen muss. Es wird nur die tatsächlich angereiste Teilnehmeranzahl berechnet, solange diese nicht mehr als 10 % von der ursprünglich gebuchten Teilnehmeranzahl abweicht. Sollten mehr Teilnehmer als ursprünglich gebucht anreisen, wird stets die exakte Teilnehmeranzahl in Rechnung gestellt.
2.2.3 Sollte die Gruppenbuchung mehrere Reisebestandteile beinhalten und ein gebuchter Bestandteil aus betrieblichen Gründen nicht erfüllbar sein, behält sich der Betreiber vor, diesen in Absprache mit der Gruppenleitung durch einen gleichwertigen Reisebestandteil zu ersetzen.
2.3.1 Eine Eventbuchung liegt vor, wenn ein Veranstalter eines Events eine Buchung beim Betreiber vornimmt, die aus mehreren Leistungsbestandteilen besteht und eine Übernachtungsleistungen nicht (Haupt-)Bestandteil der Buchung ist.
2.3.2 Bei einer Eventbuchung muss nicht die komplette Rechnungssumme angezahlt werden. Es genügt eine Reservierungsanzahlung in Höhe von 30 % des Angebotspreises. Mit der Zahlung der Reservierungsanzahlung wird die Buchung für uns verbindlich. Weitere 40 % der Gesamtsumme werden 28 Tage vor dem geplanten Event fällig. Der Restbetrag wird mit der Durchführung des Events in Rechnung gestellt.
2.3.3 Sollte ein wesentlicher Bestandteil der Eventbuchung aus betrieblichen Gründen nicht erfüllbar sein, behält sich der Betreiber vor, diesen in Absprache mit dem Eventveranstalter durch einen gleichwertigen Bestandteil zu ersetzen. Ist kein adäquater Ersatz möglich, kann der Betreiber sowie der Veranstalter von einzelnen Leistungsbestandteilen oder gänzlich vom Vertrag zurücktreten. Bereits gezahlte Beträge sind dann dem Veranstalter ohne Abzüge zu erstatten. Bereits erfolgte Leistungen werden zum vereinbarten Preis abgerechnet.
2.4 Für Gruppen- und Eventbuchungen gelten besondere Bedingungen bei Stornierung und Buchungsänderungen, welche im Punkt 3.1.3 und 3.1.4 erläutert werden.
3. STORNIERUNG UND BUCHUNGSÄNDERUNGEN
3.1. Der Gast kann jederzeit vor Reisebeginn von der Buchung zurücktreten und je nach gebuchten Tarif (siehe 3.1.1 bis 3.1.3) den Reisezeitraum der Buchung ändern. Ein Rücktritt sowie eine Änderung muss schriftlich per E-Mail an buchung@zeltwiese-absberg.de oder über das Kontaktformular auf unserer Internetseite zeltwiese-absberg.de erfolgen. Im Falle einer Stornierung kann der Betreiber, soweit der Rücktritt nicht durch ihn zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschädigung, für die bis zur Stornierung getroffenen Vorkehrungen und seine Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Gesamtpreis verlangen. Die Entschädigung berechnet sich je nach gebuchtem Tarif (siehe 3.1.1 bis 3.1.3). Im Voraus bezahlte Beiträge zur Kurtaxe werden in jedem Fall erstattet.
3.1.1. Tarifmodell: Standard-Tarif
• Eine Umbuchung auf einen anderen als den gebuchten Reisezeitraum ist grundsätzlich nicht möglich.
• Eine Verschiebung des Reisezeitraums ist nur über eine Stornierung der Buchung und Neubuchung im neuen Reisezeitraum möglich.
• Eine Verlängerung des Aufenthalts ist je nach Verfügbarkeit möglich.
• Für Stornierung bis 14 Tage vor Anreise werden 15 € bei Individualbuchungen fällig.
• Bei späterer Stornierung oder bei Nichtanreise werden 100 % des Gesamtbetrags fällig.
3.1.2. Tarifmodell: Flexibler Tarif („Schönwetter-Tarif“)
Gästen, denen eine flexible Umbuchungsmöglichkeit wichtig ist, bietet der Betreiber die Möglichkeit einen Flexiblen Tarif zu buchen.
• Der Betreiber ermöglicht es dem Gast seinen Reisezeitraum bis zum 2. Tag vor dem gebuchten Anreisetag bis 12 Uhr kostenfrei zu ändern. Eine erfolgreiche Änderung setzt voraus, dass in dem neuen Reisezeitraum buchbare Einheiten verfügbar sind.
• Eine Änderung des Reisezeitraums kann bis zu 3 mal in Anspruch genommen werden, ist jedoch auf eine späteste Anreise bis 365 Tage nach dem ursprünglich gebuchten Anreisetag begrenzt.
• Möchte der Gast gänzlich von der Buchung zurücktreten, so ist dies gegen eine Stornogebühr in Höhe von 15 € bis zum 2. Tag vor dem ursprünglich gebuchten Anreisedatum bis 12 Uhr möglich. Diese Gebühr beträgt 20 % des Gesamtbetrages im Klein-Gruppen-Flex-Tarif, wenn die Buchung aus mehr als 6 Personen besteht.
• Bei späterer Stornierung des Aufenthalts oder bei Nichtanreise werden 100% des Gesamtbetrags fällig.
• Der Flex-Tarif ist nicht bei Buchungen unser Wohnmobilstellplätze anwendbar.
3.1.3 Tarifmodell: Gruppenbuchungen
• Eine Änderung des Reisezeitraums ist je nach Verfügbarkeit bis zu 28 Tage vor Anreise gegen eine Gebühr von 50 € möglich.
• Bei Stornierung bis 56 Tage vor Anreise, wird eine Stornierungsgebühr in Höhe von 50 € fällig.
• Bei Stornierung bis 28 Tage vor Anreise, wird eine Stornierungsgebühr in Höhe von 30 % des Gesamtreisepreises fällig.
• Bei Stornierung bis 14 Tage vor Anreise, wird eine Stornierungsgebühr in Höhe von 60 % des Gesamtreisepreises fällig.
• Bei kurzfristigen Stornierung ab 13 Tage vor Anreise, wird eine Stornierungsgebühr in Höhe von 90 % des Gesamtreisepreises fällig.
3.1.4 Eventbuchungen
• Eine Änderung des Eventzeitraum ist je nach Verfügbarkeit bis zu 28 Tage vor dem Event gegen eine Gebühr von 150 € möglich.
• Bei Stornierung des gesamten Events oder einer Teilleistung bis 56 Tage vor dem Event, wird eine Stornierungsgebühr in Höhe von 10 % der Gesamtpreises bzw. der stornierten Teilleistung, aber mindestens 150 € fällig.
• Bei Stornierung des gesamten Events oder einer Teilleistung bis 28 Tage vor dem Event, wird eine Stornierungsgebühr in Höhe von 50 % des Gesamtpreises bzw. der stornierten Teilleistung, aber mindestens 150 € fällig.
• Ab einer Stornierung des gesamten Events oder einer Teilleistung bis 14 Tage vor dem Event, wird eine Stornierungsgebühr in Höhe von 100 % des Gesamtpreises bzw. der stornierten Teilleistung fällig.
Dem Veranstalter steht es frei, nachzuweisen, dass dem Betreiber ein geringer Schaden entstanden ist.
3.2. Stornierungen beziehen sich mit Ausnahme einer Eventbuchung immer auf die Gesamtbuchung. Eine Teilstornierung innerhalb einer Buchung ist nicht möglich.
3.3. Weitere Buchungsänderungen, wie zum Beispiel eine Änderung der gebuchten Einheit oder die Übertragung der Buchung auf einen anderen Namen, sind jederzeit je nach Verfügbarkeit gegen eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 15 € möglich.
4. NICHT IN ANSPRUCH GENOMMENE LEISTUNGEN
4.1. Nimmt der Gast einzelne Leistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten werden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm anzurechnen sind (z.B. vorzeitige Abreise oder sonstige zwingende Gründe), hat er keinen Anspruch auf den ganzen oder anteiligen Gesamtpreis.
4.2. Im Falle einer Anreise nach 19:00 Uhr am Anreisetag ist vorab eine Benachrichtigung an den Betreiber notwendig (buchung@zeltwiese-absberg.de). Anderenfalls kann die gebuchte Einheit ab 13:00 Uhr des Folgetages anderweitig vergeben werden. Die Buchung wird als Nichtanreise (siehe Punkt 3 der AGB) gewertet.
5. PLATZORDNUNG UND ZUWIDERHANDLUNGEN
5.1. Der Gast ist zur Einhaltung der Platzordnung sowie gesetzlicher Vorschriften, welche an der Anmeldung und auf unserer Homepage (zeltwiese-absberg.de) einsehbar sind, verpflichtet. Insbesondere die dort festgeschriebenen Ruhezeiten sind unbedingt zu einzuhalten.
5.2. Der Betreiber ist berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist auch bereits vor Beginn zu kündigen, wenn durch den Campinggast die Anzahlung, Zahlung oder Kaution ganz oder teilweise nicht fristgerecht geleistet wurde. Dies gilt ebenso für den Fall, dass der Gast durch sein Verhalten andere gefährdet, nachhaltig stört oder wenn er sich in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass eine sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. In einem solchen Fall behält der Betreiber seinen Anspruch auf den vereinbarten Gesamtpreis als pauschale Entschädigung. Erstattungen von bereits geleisteten Zahlungen sind ausgeschlossen, es sei denn der Gast weist nach, dass der Campingbetrieb einen geringer Schaden als die erfolgte Zahlung entstanden ist.
6. DATENSCHUTZ UND MEDIADATEN
6.1. Die in Zusammenhang mit der Buchung erfassten Daten der Gäste werden in einer Datenbank gespeichert und ausschließlich zur Durchführung der Buchung verwendet. Des Weiteren können die Daten zur Kontaktaufnahme spezieller Angebote und Informationen verwendet werden. Eine Weitergabe an Dritte außerhalb des Auftrages erfolgt nicht. Gerne erteilt der Betreiber dem Gast Auskunft über seine Daten oder löscht diese mit Wirkung für die Zukunft.
6.2. Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der ZELTWIESE ABSBERG werden Fotos und Videos veröffentlicht, die auf der ZELTWIESE ABSBERG entstehen. Möchten Gäste nicht auf Foto- oder Videoaufnahmen erscheinen, muss dies spätestens bei Anreise schriftlich mitgeteilt werden. Grundsätzlich wird davon ausgegangen, dass Gäste keine Einsprüche haben, auf Foto- und Videoaufnahmen der ZELTWIESE ABSBERG zu erscheinen.
6.3. Der Betreiber überwacht die ZELTWIESE ABSBERG in kritischen Teilbereichen mit Videokameras. Dies dient zur Sicherheit der Gäste, zum Schutz des Eigentums und Besitzes und zur Wahrnehmung des Hausrechtes. Die Aufzeichnungen werden nur im Bedarfsfall ausgewertet und nur die benötigten Daten bis zur Klärung gespeichert. Eine Datenweitergabe an Dritte erfolgt nicht. Die Videoaufzeichnungen werden gemäß § 6b Abs BDSG regelmäßig automatisch gelöscht. Zudem ist das Aufzeichnungsgerät durch geeignete Maßnahmen gemäß § 9 BDSG datenschutzrechtlich vor dem Zugriff unberechtigter Dritter geschützt.
7. GERICHTSTAND
Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Gast und dem Betreiber findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis. Der Kunde kann die Wakepark Brombachsee GmbH & Co. KG nur an dessen Sitz (Wakepark Brombachsee GmbH & Co. KG, Prexelmühle 6 in 91785 Pleinfeld) verklagen.
I am text block. Click edit button to change this text. Lorem ipsum dolor sit amet, consectetur adipiscing elit. Ut elit tellus, luctus nec ullamcorper mattis, pulvinar dapibus leo.
[vc